Verwaltungsrat
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Amtsbezeichnung (Deutschland)
In Deutschland ist Verwaltungsrat eine Amtsbezeichnung nach Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst). Es handelt sich hierbei um einen Zusatz (Verwaltungs-) zur Grundamtsbezeichnung (Rat). Verwaltungsräte arbeiten in der Regel bei öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie entsprechenden Verbänden. In anderen Einsatzbereichen werden entsprechende Zusätze verwendet (Studienrat/Gymnasiallehrer, akademischer Rat/Hochschulverwaltung, Regierungsrat/Landes- und Bundesverwaltung, etc.).
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