Skonto

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Skonto als Verzugszinserlass 

Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen.

\text{Verzugszinssatz p.a.}\ = \left( \frac{\text{Zielverkaufspreis}}{\text{Barverkaufspreis}} - 1 \right) \cdot \frac{360}{\text{Zahlungsziel} - \text{Skontofrist}}

Beispiel: Bei der Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ gilt

\text{Verzugszinssatz p.a.} = \left( \frac{100}{98} - 1 \right) \cdot \frac{360}{30 - 8} = 33{,}4\ %\ \mathrm{p.a.}

Weblinks

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