Personalcontrolling

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EDV

Eine weitere nützliche Hilfe im Personalcontrolling kann die EDV bieten. Ob Sie dabei die Funktionen eines professionellen Personalinformationssystems oder reine Büro-Standardanwendungen benutzen, ist zweitrangig. Während die ersten spezifisch auf das Personalmanagement zugeschnitten sind und schon viele Funktionen von Haus aus mitbringen, müssen Sie sich Ihre Tabellen und Datenbanken bei den Standardanwendungen selbst gestalten.

Ob eingekauft oder „handgestrickt“: Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie und Ihre Mitarbeiter das Informationssystem auch nutzen (können). Besonders wichtig sind daher die Schulung in der Anwendung und die Akzeptanz des jeweiligen Systems bei den Nutzern.
Und noch etwas:
Planen Sie eine EDV-Unterstützung Ihres Personalcontrollings, hat der Betriebsrat Rechte: So müssen Sie den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig unterrichten und ihm ggf. notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Dabei müssen Sie ihm etwa mitteilen, welche Daten von welchen Mitarbeitergruppen in welchem Turnus wie gewonnen, verarbeitet und ausgewertet werden. Auch müssen Sie ihn darüber informieren, mit welchen Programmen gearbeitet wird und wem die Daten in welcher Form zur Verfügung gestellt werden.

Werden Leistungen und Verhalten Einzelner kontrolliert, hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gar ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

Ganz wichtig ist: Egal welche Hilfsmittel Sie einsetzen “ die ständige Pflege des Controlling-Systems ist erforderlich, sonst sind allen Bemühungen vergeblich.

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