Fremdkapital

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Einleitung

Das Fremdkapital stellt den Teil der Mittel dar, der nicht vom Unternehmen oder dessen Inhabern zur Verfügung gestellt wird. Dazu zählen unter anderem Darlehen von Banken und Obligationen, die mit weiteren Finanztiteln unter dem Oberbegriff Verbindlichkeiten zusammengefasst werden.

Hinzu kommen Rückstellungen, die für voraussehbare später zu leistende Zahlungen getätigt werden, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, beispielsweise Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Schließlich werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Literatur noch zum Fremdkapital gezählt.

Innerhalb der Verbindlichkeiten kann ein Bereich unternehmensnahen Fremdkapitals unterschieden werden. Hierzu zählen Darlehen von Stakeholdern des Unternehmens, beispielsweise Aktionären oder Mitarbeitern.

Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung wird Fremdkapital als Differenz zwischen den zu finanzierenden Gesamtkosten z.B. für den Bau oder Erwerb einer Immobilie und dem vorhandenen Eigenkapital bezeichnet. Es ist die Summe aller bei Kreditinstituten und sonstigen Kreditgebern (z.B. Arbeitgeber, öffentliche Hand, Privatpersonen) aufgenommenen Darlehen zur Finanzierung eines Bauvorhabens und wird im Finanzierungsplan dokumentiert.

Im Rahmen der Optionspreistheorie kann Fremdkapital auch als Short Put gesehen werden. Solange das Unternehmen insolvent ist, also bis zu einem bestimmten Rückzahlungsanspruch, erhalten Fremdkapitalgeber lediglich den Restwert des Unternehmens. Ab dem Punkt, an dem alle Rückzahlungsansprüche getilgt werden können, erhalten die Eigenkapitalgeber die weiteren Erlöse aus Cashflows. Dies äußert sich in einer horizontal verlaufenden Kurve des Fremdkapitalanspruchs.

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