Eigenkapital

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Betriebswirtschaftslehre

Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist das Eigenkapital ein Teil der Passivseite der Bilanz. Kredit- und Beteiligungsfinanzierung bilden zusammen die Außenfinanzierung. Davon ist die Innenfinanzierung zu unterscheiden, die insbesondere durch Einzahlungen aus dem Umsatzprozess erfolgen kann. Die Innenfinanzierung kann jedoch auch einen negativen Saldo aufweisen, soweit man den Umsatzprozess zuordenbare Auszahlungen wie Steuer-, Werkstoff-, Zins- und Lohnzahlungen o. ä. berücksichtigt. Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen (Ab- und Zuschreibungen) sind nicht finanzierungswirksam, da sie lediglich Umbuchungen darstellen. Ein Zufluss von Liquidität erfolgt aus diesen „Quellen“ nicht.

Eine betriebswirtschaftliche Faustregel lautet: Eine Investition sollte zu mindestens 30 % aus Eigenkapital und zu höchstens 70 % aus Fremdkapital finanziert sein. Siehe auch: Eigenkapitalquote.

Durchschnittliches Eigenkapital

Für viele Berechnungen wird allerdings nicht das Eigenkapital am Stichtag, sondern “ soweit möglich “ das durchschnittlich in der Periode arbeitende Eigenkapital angesetzt.

Zusammensetzung nach HGB

Nach § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital in

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
    • gesetzliche Rücklagen
    • Rücklagen für eigene Anteile
    • satzungsmäßige Rücklagen
    • andere Gewinnrücklagen
  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.

Weblinks

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