Die Personalentlohnung

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Rechtliche Grundlagen der Personalentlohnung

Im § 611 Abs. 1 BGB wird derer rechtliche Zusammenhang zwischen dem zu zahlenden Arbeitsentgelt und der Arbeitsleistung begründet. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts, die Gegenleistung ist stets dessen Arbeitspflicht, spezifiziert nach Umfang, Zeit, Inhalt und Ort.

Als Rechtsgrundlagen für die Personalentlohnung gelten:

  • Der Tarifvertrag
  • Die Betriebsvereinbarung
  • Der Arbeitsvertrag

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